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Formular für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs

Abteilung

Wurden die Auflagen vor Beginn des Trainings den Teil- nehmenden bekanntgegeben?

Sind die Erreichbarkeiten der Teilnehmenden für den Fall einer notwendigen Kontaktaufnahme durch die Gesund- heitsbehörden vorhanden?

Stehen noch ausreichend Desinfektionsmittel und Hygiene- artikel zur Verfügung?

Die erhobenen Daten werden unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Geschäftsstelle vorübergehend aufbewahrt und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht. Eine elektronische Verarbeitung findet nicht statt.

15 + 2 =

Übergangsregelung zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Rahmen der Restriktionen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

(Stand: 11.Mai 2020)

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zum 11. Mai 2020 Lockerungen hinsichtlich des Breitensports beschlossen und unter nachstehenden Auflagen die Wiederaufnahme des Trainings gestattet. Die Nutzung des Stadions (bzw. ggfs. anderer Sportstätten) hat die Stadt Göppingen unter den Vorbehalt gestellt, dass die Auflagen zwingend eingehalten werden. Daher werden die für den Trainingsbetreib verantwortlichen gebeten, dies zu gewährleisten, die Teilnehmenden über die Auflagen vor Beginn des Trainings zu informieren sowie die er- forderlichen Informationen umseitig anzugeben.

Auflagen:

  1. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  2. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie etwa Fußballfel- dern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern zulässig.
  3. Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  4. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsab- stands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
  5. Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Aus- nahme der Toiletten geschlossen.
  6. In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern diese nicht gewährleistet sind, müssen Handdesinfektions- mittel zur Verfügung gestellt werden;

Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Per- son sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.

Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Trainingsflächen bei FA Göppingen

Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Trainingsflächen auf unserem Sportgelände und der seitens der Landesregierung Baden- Württemberg bzw. der Stadt Göppingen verfügten Obergrenzen für die Teilnehmer ergeben sich folgende maximale Gruppengrößen für die jeweiligen Sportflächen:

Fläche (in qm)Max. Teilnehmer (5 pro 1.000qm)
Kunstrasenplatz Süd730036
Kunstrasenplatz Nord730036
Dr.- Heinrich-Zeller-Stadion1600018
Kleinspielfeld10005
Natowiese (Spielfeld GreenSox)650033
Nato-Wiese (Bolzplatz)550028

Bitte die oben genannten Bezeichnungen auch im Formularfeld „Trainingsörtlichkeiten“ verwenden.

Download-Formular zur Wiederaufnahme des Trainingsbetrieb

Zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs sind im Rahmen der Restriktionen gegen die Ausbreitung des Corona Viruses die Auflagen dieses Dokuments zu erfüllen. Das Dokument ist pro Training vom jeweiligen Verantwortlichen auszufüllen.