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Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Frisch Auf Göppingen e. V.

Sehr geehrte Mitglieder, hiermit lädt das Präsidium gemäß § 9 der Satzung zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Termin: Dienstag, 24. November 2026, 19:30 Uhr

Ort: Vereinsheim, Hohenstaufenstr. 142, 73033 Göppingen

Form der Versammlung: Präsenzversammlung

Die Angabe der Form ist nach § 9 Abs. 11 Satz 4 Pflicht: Das Präsidium entscheidet über die Form und teilt sie in der Einladung mit. Soll zusätzlich eine Zuschaltung per Online-Konferenz möglich sein, hier „Präsenzversammlung mit Zuschaltmöglichkeit“ eintragen; die Zugangsdaten sind dann gesondert spätestens zwei Stunden vor Beginn per Mail zu versenden.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
  2. Totengedenken
  3. Berichte des Präsidiums und der Abteilungen
  4. Finanzbericht

       5.  Bericht der Kassenprüfer

  1. Entlastung des Präsidiums
  2. Satzungsänderungen

Zur Änderung vorgeschlagen werden die §§ 5, 10 und 23 der Satzung. Über jeden Unterpunkt wird gesondert abgestimmt.

7.1  § 5 (Mitgliedsbeiträge) – Einfügung neuer Absätze 5 bis 9: jährliche Anpassung der Jahresbeiträge an die allgemeine Preisentwicklung nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts, Ermächtigung des Präsidiums zur Feststellung der Höhe mit einer Obergrenze von fünf Prozent je Geschäftsjahr und der Möglichkeit der Aussetzung, Bekanntgabe an die Mitglieder bis zum 31. März, Vorrang abweichender Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie Ausnahme der Bearbeitungsgebühr und der Abteilungsbeiträge.

7.2  § 10 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung) – Anpassung des Spiegelstrichs „Festsetzung der Beiträge, Bearbeitungsgebühren und deren Fälligkeit gemäß § 5 der Vereinssatzung“ um den Hinweis, dass die Anpassung der Jahresbeiträge nach § 5 Abs. 5 bis 7 dem Präsidium obliegt und für Abteilungsbeiträge § 14 Abs. 4 gilt.

7.3  § 23 (In-Kraft-Treten) – Aufnahme des Datums dieser Änderung.

Für Beschlüsse über Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich (§ 9 Abs. 8). Der vollständige Wortlaut der vorgeschlagenen Fassungen und eine Gegenüberstellung alt/neu sind dieser Einladung als Anlage 1 beigefügt und auf der Vereinshomepage abrufbar.

  1. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge ab dem Geschäftsjahr 2027/2028

Beschlussfassung über die Erhöhung der Jahresbeiträge um 15 von Hundert mit Wirkung zum 1. Juli 2027, mit kaufmännischer Rundung auf volle Euro. Die Bearbeitungsgebühr und die Abteilungsbeiträge bleiben unverändert. Die Beträge im Einzelnen ergeben sich aus Anlage 2. Für diesen Beschluss genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 9 Abs. 7).

  1. Anträge von Mitgliedern

Anträge zur Mitgliederversammlung können von jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen spätestens bis Montag, 16. November 2026, schriftlich mit Begründung bei der Geschäftsstelle eingereicht werden (§ 9 Abs. 4). Später eingehende Anträge können nur behandelt werden, wenn zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Dringlichkeit anerkennen.

  1. Verschiedenes

Hinweise: Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig (§ 9 Abs. 7). Alle Mitglieder sind teilnahme- und redeberechtigt; Jugendliche unter 16 Jahren haben abgesehen von der Wahl des Vereinsjugendleiters kein Stimm- und Wahlrecht (§ 4 Abs. 3). Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, eine Übertragung ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 9).

  1. Ehrungen

Mit sportlichen Grüßen

Thomas Lander, Präsident