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Was am Anfang noch ein ausländisches Phänomen mit großer räumlicher Distanz schien, beschäftigt uns nun seit über elf Wochen sehr intensiv und nachhaltig. Die Corona-Krise hat uns noch immer fest im Griff und hat unser privates Leben radikal verändert. Wer hätte das vor wenigen Monaten für möglich gehalten?

Trotz den damit verbundenen Einschränkungen sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass wir mit unserer Entscheidung zur Aussetzung des Spiel- und Trainingsbetriebs am 12. März 2020 eine frühzeitige, verantwortungsbewusste und richtige Entscheidung zugunsten der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber unserer Sportlerinnen und Sportler getroffen haben.

Die letzten Wochen waren von erheblichen Einschränkungen im tagtäglichen Leben geprägt. Alle von uns mussten immense Nachteile in Kauf nehmen. Das direkte persönliche Miteinander kam fast zum Erliegen. Andererseits ist ein zunehmender Zusammenhalt, ein sich gegenseitig Helfen und ein vermehrtes Einstehen für den anderen festzustellen. Dies sind Eigenschaften, die uns als Frisch Auf Göppingen auszeichnen. Deshalb sind wir guter Hoffnung, dass unser Verein – abgesehen von den wirtschaftlichen Folgen – auch gestärkt aus der Krise hervorgehen kann.

Ein wichtiger Schritt ist hierbei zweifellos die Wiederaufnahme unseres Sportbetriebs, den die Landesregierung Baden-Württemberg mit der Fortschreibung der sogenannten „Corona-Verordnung“ ermöglicht hat. Nähere Einzelheiten unter:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ bzw.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/

Auf dieser Grundlage hat das Präsidium beschlossen, den Trainingsbetrieb zunächst im Freien schrittweise wieder aufzunehmen. Dabei haben sich unsere Prioritäten aber nicht verändert. Nach wie vor steht der Schutz der Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler an erster Stelle. Daher ist es elementar, dass die verordneten Auflagen konsequent eingehalten werden, um die gefürchtete zweite Infektionswelle, die wiederum Einschränkungen zur Folge haben wird, zu vermeiden.

Die Nutzung des Stadions (bzw. ggfs. anderer Sportstätten) hat die Stadt Göppingen unter den Vorbehalt gestellt, dass die nachstehenden Auflagen zwingend eingehalten werden

  1. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  2. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie etwa Fußballfeldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1.000 Quadratmetern zulässig.
  3. Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  4. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
  5. Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.
  6. In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern diese nicht gewährleistet sind, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden;

 Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Auflagen verantwortlich ist. Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.

 Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Da die Trainingsmöglichkeiten in den jeweiligen Sportaren derzeit sehr unterschiedlich sind, haben wir uns auch dazu entschlossen, unsere Sportangebote im Bereich des Grundlagentrainings weiter auszubauen und auch abteilungsübergreifende Angebote  wie zum Beispiel Nordic Walking, Lauftreff / Laufschule usw. zur Verfügung zu stellen. Die Termine werden wir rechtzeitig auf unserer Homepage bekanntgeben.

Zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs sind im Rahmen der Restriktionen gegen die Ausbreitung des Corona Viruses die Auflagen dieses Dokuments zu erfüllen. Das beigefügte Dokument ist pro Training vom jeweiligen Verantwortlichen auszufüllen.

Lasst uns gemeinsam wieder beginnen!
Euer Präsidium